Was ist der Strom Spotmarkt?

Strom wird entweder auf dem Spotmarkt oder auf dem Terminmarkt verkauft und eingekauft. Der Spotmarkt nennt sich EPEX Spot und sitzt in Paris. Die EPEX Spot beliefert neben Deutschland auch Frankreich, Österreich und die Schweiz. Auf dem Spotmarkt wird kurzfristig lieferbarer Strom gehandelt. Das bedeutet, dass über den Spotmarkt die Optimierung des Erzeugungs- oder Verbrauchsportfolio für den nächsten Tag erfolgt. Der Strom kann auf einer 15-minütige Basis eingekauft und wiederverkauft werden. Die Produktion von Strom aus erneuerbaren Energie-Anlagen (z.B. Photovoltaik-Anlagen und Windkraft-Anlagen) hängt vom Wetter ab und ist damit kontinuierlichen Schwankungen unterworfen. Diese Schwankungen wirken sich auf die Strompreise am Spotmarkt aus.

Was ist der Gas Spotmarkt?

Wie bei einer herkömmlichen Börse werden an der Gasbörse ebenfalls Produkte mit unterschiedlichen Laufzeiten und Erfüllungszeitpunkten gehandelt. Auf dem sogenannten Spotmarkt wird Erdgas mit einer sofortigen oder sehr kurzfristigen Erfüllung gehandelt. Somit gibt der Spotmarkt immer das aktuelle Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage an.

Welche Vorteile bietet der Spotmarkt?

Die Gewinnung von erneuerbaren Energien hängt stark vom Wetter ab. Um einen Vorteil am Spotmarkt zu haben, sollte der Strom stets zur richtigen Zeit gehandelt werden. Es ist ratsam, einen erfahrenen Stromversorger wie beispielsweise einen Direktvermarkter an seiner Seite zu haben, der den Handel am Sportmarkt übernimmt. Schließlich enthalten Spotmarktpreise im Gegensatz zu Terminmarktpreisen keine Risikoaufschläge.

„gastronomie-energie“ vermittelt Ihnen diesen Direktvermarkter ab 20.000 kWh Verbrauch.

Ihr direkter Zugang zur Strombörse

Ihr direkter Zugang zur Energiebörse. SPOTMARKTPRESE – FÜR IHR UNTERNEHMEN

Die anhaltende Berg- und Talfahrt an der Energiebörse macht deutlich: Vorbei sind die Zeiten, in denen Sie sich mit nur einer Kaufentscheidung über Jahre hinweg günstig absichern konnten.

Der untenstehende Preisverlauf zeigt es : Wenn Sie jetzt zum Festpreis einkaufen nehmen Sie einen deutlichen Preisnachteil in Kauf.

Unsere Empfehlung: Nutzen Sie das aktuell günstige Preisniveau am Spotmarkt und verpassen so keine Marktchance mehr.

Für wen ist unser Service geeignet?

Wir beraten Gastronomiekunden schnell, einfach und transparent. Unsere Leistung richtet sich an Kunden der Gastronomie und Hotellerie, aber auch anderer Branchen, vorwiegend mit einem Jahresverbrauch zwischen 20.000 kWh und 30 Gwh.

Ist der Service für mich kostenlos?

Ja, der Service ist für Sie als Nutzer vollkommen kostenlos. Wir finanzieren uns über eine Gebühr, die wir erzielen, wenn Sie über gastronomie-energie einen neuen Strom- oder Gasvertrag abschließen. Diese Gebühr wird vom Anbieter für unsere Dienstleistung bezahlt.
Fazit: Sie profitieren von unserem Service, ohne dafür zu zahlen.

Welche Daten benötige ich zum Abschluss?

Um einen Vertrag abschließen zu können, erstellen wir Ihnen vorab ein unverbindliches Angebot. Dazu benötigen wir die Adresse Ihrer Lieferstelle, den letzten Jahresverbrauch und Ihre Marklokations-ID. 

Laden Sie am besten Ihre letzte Jahresrechnung auf unser Portal hoch und wir erledigen den Rest für Sie.

Kann ich verschiedene Lieferstellen berechnen lassen?

Falls Sie über mehrere Lieferstellen verfügen, können Sie diese zur Angebotserstellung hinzufügen. Dabei können sogar SLP- und RLM-Lieferstellen miteinander kombiniert werden. Lassen Sie uns hierzu eine Excelliste für die Abnahmestellen zukommen.

Was ist der Unterschied zwischen SLP- und RLM-Lieferstellen?

Bei SLP und RLM unterschiedet man in der Energiebranche grundsätzlich zwischen zwei Zählertypen, die ausschlaggebend für die Energiebeschaffung sind:

– SLP steht für Standard-Last-Profil. Bis zu einem Stromverbrauch von ca. 100.000 kWh/a und einem Gasverbrauch von ca. 1,5 Mio. kWh/a wird von einem SLP-Zähler gesprochen. Sie erkennen einen SLP Zähler daran, wenn sie einen monatlichen Abschlag bezahlen und die Rechnung einmal im Jahr nach der Zählerablesung erstellt wird.

– RLM steht für Registrierende Leistungsmessung. Ein RLM-Zähler wird ab einem Stromverbrauch von ca. 100.000 kWh/a und ab einem Gasverbrauch von ca. 1,5 Mio. kWh/a verbaut. Er erfasst alle 15 Minuten die Leistung, die

automatisch an Ihren Energielieferanten übermittelt wird. Sie erkennen einen RLM-Zähler daran, wenn sie eine monatliche Rechnung mit Ihrem exakten Verbrauch erhalten.

Anhand der oben genannten Richtgrößen und Ihrer Angaben zu den Verbrauchswerten Ihrer Lieferstellen ordnen wir automatisch einen Zählertyp (SLP oder RLM) zu. Sofern der Verbrauch in einem gewissen Grenzbereich liegt, kann diese Vorbelegung in Einzelfällen abweichen. 

Wer wird Vertragspartner für meine Energielieferung?

„gastronomie-energie“ als Portalbetreiber hilft Ihnen dabei, den besten Anbieter für Ihr Unternehmen zu finden. Den Energieliefervertrag selbst schließen Sie über „gastronmie-energie“ direkt mit dem ausgewählten Anbieter ab.

Wie genau funktioniert der Lieferantenwechsel?

Nach Abschluss Ihres neuen Versorgungsvertrages, meldet Ihr neuer Energieversorger den Lieferantenwechsel an. Außerdem muss Ihr alter Versorgungsvertrag gekündigt werden – auch dies übernimmt in der Regel Ihr neuer Energieversorger (falls nicht, werden Sie vorab gesondert darüber informiert). Anschließend brauchen Sie sich um nichts weiter zu kümmern, der Lieferantenwechsel erfolgt automatisch. Sollten noch Unklarheiten bestehen, wird sich der Energieversorger direkt mit Ihnen in Verbindung setzen.

Kann der Lieferantenwechsel zum Stromausfall führen?

Eine zuverlässige und sichere Stromversorgung ist jederzeit garantiert.

Der Energieversorgerwechsel kann nicht zu einem Stromausfall führen. Selbst falls im Wechselprozess Komplikationen auftreten, ist der örtliche Grundversorger gesetzlich verpflichtet, Sie jederzeit mit Strom zu versorgen. Dies bedeutet, dass selbst wenn Ihr Energieversorger die Stromlieferung einstellen würde, der örtliche Grundversorger die Stromversorgung rechtlich gewährleisten muss. Der Wechsel zur Grundversorgung würde dann automatisch erfolgen.

Was passiert bei der Insolvenz meines Energieversorgers?

Sollte Ihr Versorger in die Insolvenz gehen, übernimmt automatisch der örtliche Grundversorger die Stromlieferung, sodass die Versorgungssicherheit zu jeder Zeit garantiert ist.

Allerdings wird Ihr Grundversorger Sie mit großer Wahrscheinlichkeit in den Grundversorgungstarif einstufen, der meist teurer ausfällt. Der Grundversorger ist hierbei verpflichtet, Sie unmittelbar nach der Kenntnis über die Ersatzversorgung zu informieren. Damit haben Sie stets genügend Zeit, um sich einen neuen, günstigeren Tarif oder einen anderen Anbieter zu suchen. Da es für die Grundversorgung keine Kündigungsfrist gibt, können Sie zudem jederzeit wechseln.